Diagnostik
Wir bieten auch bei langen Wartezeiten auf einen freien Therapieplatz möglichst zeitnah eine umfängliche Diagnostik und Beratung über weitere Hilfemöglichkeiten an.
Insbesondere bieten wir die Diagnostik über eine vermutete Autismus-Spektrum-Störung oder eine vermutete AD(H)S an.
Hierfür halten wir explizit Diagnostik-Termine vor. In der Regel werden für die umfangreiche Diagnostik ca. 6 Termine benötigt.
01. Ablauf
Im Rahmen von therapeutischen Sprechstunden kann zunächst ein klärendes Erstgespräch vereinbart werden, in dem wir das Anliegen und unser weiteres Vorgehen besprechen. Daran schließen sich Termine zur konkreten Diagnostik mit dem Kind/Jugendlichen sowie den Bezugspersonen an. Hierzu nutzen wir zum Beispiel Fragebögen, Intelligenz- und Entwicklungstests, sowie projektive Verfahren. Im abschließenden Gespräch besprechen wir gemeinsam alle Ergebnisse und überlegen die folgenden Schritte.
02. Diagnostik von Autismus-Spektrum-Störungen / AD(H)S
Neben der Diagnostik im Rahmen eines Therapiebeginns bieten wir in der Praxis eine spezifische Diagnostik bei Verdacht auf Autismus sowie AD(H)S an.
Für die Diagnostik der Autismus-Spektrum-Störung nutzen wir als Screening zunächst FSK/MBAS und schließen bei entsprechenden Hinweisen mit einer fundierten Diagnostik durch ADI-R sowie ADOS-2 an.
Bei einem Verdacht auf eine AD(H)S kombinieren wir Selbst- und Fremdeinschätzungen mit
In einem abschließenden Befundgespräch bieten wir eine ausführliche Beratung zu weiteren Therapie- und Unterstützungsmöglichkeiten an. Darüber hinaus erhalten Sie einen schriftlichen Befundbericht, in dem wir die Diagnostik und weitere Therapieempfehlungen darstellen.
Bei weiteren Fragen zum Thema Autismus (z.B. zum Umgang mit der Diagnose, zu Strategien für den Alltag oder der Schule oder zu Autismus und ADHS) können Sie sich für weitere Beratungstermine ebenfalls gern an uns wenden.
03. Kosten
Grundsätzlich wird die Diagnostik von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, auf Wunsch kann diese aber auch auf Selbstzahlerbasis erfolgen. Die Abrechnung orientiert sich dann an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Diagnostik
Wir bieten auch bei langen Wartezeiten auf einen freien Therapieplatz möglichst zeitnah eine umfängliche Diagnostik und Beratung über weitere Hilfemöglichkeiten an.
Insbesondere bieten wir die Diagnostik über eine vermutete Autismus-Spektrum-Störung oder eine vermutete AD(H)S an.
Hierfür halten wir explizit Diagnostik-Termine vor. In der Regel werden für die umfangreiche Diagnostik ca. 6 Termine benötigt.
01. Ablauf
Im Rahmen von therapeutischen Sprechstunden kann zunächst ein klärendes Erstgespräch vereinbart werden, in dem wir das Anliegen und unser weiteres Vorgehen besprechen. Daran schließen sich Termine zur konkreten Diagnostik mit dem Kind/Jugendlichen sowie den Bezugspersonen an. Hierzu nutzen wir zum Beispiel Fragebögen, Intelligenz- und Entwicklungstests, sowie projektive Verfahren. Im abschließenden Gespräch besprechen wir gemeinsam alle Ergebnisse und überlegen die folgenden Schritte.
02. Diagnostik von Autismus-Spektrum-Störungen / AD(H)S
Neben der Diagnostik im Rahmen eines Therapiebeginns bieten wir in der Praxis eine spezifische Diagnostik bei Verdacht auf Autismus sowie AD(H)S an.
Für die Diagnostik der Autismus-Spektrum-Störung nutzen wir als Screening zunächst FSK/MBAS und schließen bei entsprechenden Hinweisen mit einer fundierten Diagnostik durch ADI-R sowie ADOS-2 an.
Bei einem Verdacht auf eine AD(H)S kombinieren wir Selbst- und Fremdeinschätzungen mit
In einem abschließenden Befundgespräch bieten wir eine ausführliche Beratung zu weiteren Therapie- und Unterstützungsmöglichkeiten an. Darüber hinaus erhalten Sie einen schriftlichen Befundbericht, in dem wir die Diagnostik und weitere Therapieempfehlungen darstellen.
Bei weiteren Fragen zum Thema Autismus (z.B. zum Umgang mit der Diagnose, zu Strategien für den Alltag oder der Schule oder zu Autismus und ADHS) können Sie sich für weitere Beratungstermine ebenfalls gern an uns wenden.
03. Kosten
Grundsätzlich wird die Diagnostik von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, auf Wunsch kann diese aber auch auf Selbstzahlerbasis erfolgen. Die Abrechnung orientiert sich dann an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).